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Anerkennungsgesetz
(PDF, 323 KB) (Dokument-Nr.: 84099)
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Durch das Gesetz erhalten Menschen, die im Ausland einen beruflichen Bildungsabschluss erworben haben und in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben oder ausüben wollen, einen Anspruch auf ein Feststellungsverfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit ihres ausländischen Bildungsabschlusses im Vergleich zu einem deutschen Referenzberufsabschluss.
Der Gesetzgeber hat die Aufgabe, dieses Verfahren durchzuführen, den Stellen übertragen, die für die jeweiligen inländischen Berufe verantwortlich sind. Für die Berufe aus Industrie, Handel und Dienstleistung sind das die Industrie- und Handelskammern. Für Personen, die einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit ihres ausländischen Berufsabschlusses stellen wollen, ist die IHK zu Essen in der Region Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zentraler Ansprechpartner.
Das Anerkennungsgesetz wird voraussichtlich zum 1. März 2012 in Kraft treten. Die IHK zu Essen sieht in ihm ein wirksames Instrument um Menschen, die über einen ausländischen Qualifikationsnachweis verfügen bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Fachkräftesicherung und der Integration wünschenswert, so die IHK. Die Bewertung des Abschlusses ist aber auch für die Unternehmen interessant, die so eine Einschätzung der ausländischen Qualifikation des Mitarbeiters erhalten können.
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