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AUSBILDUNG

Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse durch die Industrie- und Handelskammern

Worum geht es beim Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetz?

Mit dem BQFG bekommen Fachkräfte, die einen Beruf im Ausland erworben haben, leichter die Möglichkeit, auch in Deutschland in diesem Beruf zu arbeiten. Migrantinnen und Migranten, die einen Berufsabschluss nach Deutschland mitgebracht haben, können besser in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden. Arbeitgeber können erkennen welche Qualifikationen Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Abschlüssen haben.

Das Gesetz tritt am 1. April 2012 in Kraft. Alle Personen mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss haben dann einen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit einem deutschen Berufsabschluss.

Der Gesetzgeber hat die Feststellung der Gleichwertigkeit den Stellen übertragen, die für die jeweiligen inländischen Berufe verantwortlich sind. Für die Ausbildungsberufe der Industrie, des Handels, der Banken, der Versicherungen, des Hotel- und Gaststättengewerbes und der Dienstleistungen sind das die Industrie- und Handelskammern. Das Gesetz eröffnet den beteiligten Industrie- und Handelskammern auch die Möglichkeit gemeinsam zu agieren und ihr Wissen in einer gemeinsamen Einrichtung zu bündeln. Die IHKs werden von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Sie übertragen die Prüfung der Gleichwertigkeit auf die IHK FOSA (Foreign Skills Approval), die ihren Sitz in Nürnberg haben wird. Die IHK bleibt jedoch der Ansprechpartner für die Antragsberatung von Menschen mit ausländischen Abschlüssen.


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DOKUMENT-NR. 85112

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