Der Ausbildungsvertrag
Der/die Ausbildende hat vor Beginn der Berufsausbildung mit dem/der Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen. Dafür soll der Ausbildungsvertrag der Industrie- und Handelskammer verwendet werden. Dieser besteht aus mehreren Seiten:
- dem Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse, der vom Ausbildungsbetrieb zu unterzeichnen ist,
- zwei Ausbildungsvertrags-Exemplaren, die beide Parteien unterschreiben müssen
Der Ausbildungsvertrag ist vor Beginn der Ausbildung bei der Industrie- und Handelskammer einzureichen.
Ansprechpartner hierzu sind:
- Simone Kirschen - gewerblich-technische Berufe
- Sandra Schmidt - kaufmännische Berufe
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Ausfüllung des Berufsausbildungsvertrages.
Die Ausbildungsvergütung
Welche Ausbildungsvergütung muss der Betrieb zahlen? Wie viele Urlaubstage stehen dem Azubi zu? Welche sonstigen Leistungen gewährt das Unternehmen? Auskünfte darüber gibt das Tarifregister NRW.
Der Ausbildungsnachweis
Gemäß der jeweiligen Verordnung über die Berufsausbildung ist ein Berichtsheft in Form eines Tätigkeitsnachweises zu führen.
Das Führen des Berichtsheftes/Ausbildungsnachweises soll den zeitlichen und sachlichen Ablauf der Ausbildung für alle Beteiligten sichtbar machen. Das Berichtsheft ist täglich oder wöchentlich zu führen und mindestens monatlich durch den Ausbildenden oder Ausbilder zu prüfen und abzuzeichnen. Neben den Tätigkeiten, die im Rahmen der betrieblichen Ausbildung ausgeübt werden, sind ebenfalls die Inhalte des Berufsschulunterrichtes aufzuführen. Das Berichtsheft kann in Stichworten geführt werden.
Die Einstiegsqualifizierung
Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung.