AUSBILDUNG
Pflichten in der Berufsausbildung
Welche Pflichten hat der Ausbildende?
Der Ausbildende hat
- dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird
- die Berufsausbildung planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann
- selbst auszubilden oder einen Ausbilder bzw. eine Ausbilderin ausdrücklich damit zu beauftragen
- Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen
- Auszubildende zum Besuch der Berufsschule anzuhalten
- Auszubildende zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen (Berichtsheften) anzuhalten und diese durchzusehen
- dafür zu sorgen, dass Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet werden
- Auszubildenden nur solche Aufgaben zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen
- Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen
- ein schriftliches Zeugnis bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses auszustellen
- Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren
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