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AUSBILDUNG

Pflichten in der Berufsausbildung

Welche Pflichten hat der Ausbildende?

Der Ausbildende hat

  • dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird
  • die Berufsausbildung planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann
  • selbst auszubilden oder einen Ausbilder bzw. eine Ausbilderin ausdrücklich damit zu beauftragen
  • Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen
  • Auszubildende zum Besuch der Berufsschule anzuhalten
  • Auszubildende zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen (Berichtsheften) anzuhalten und diese durchzusehen
  • dafür zu sorgen, dass Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet werden
  • Auszubildenden nur solche Aufgaben zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen
  • Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen
  • ein schriftliches Zeugnis bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses auszustellen
  • Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren
Seite 2: Welche Pflichten hat der Ausbildende?
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AUSBILDUNG

Ausbildungsberater

Die Ausbildungsberater der IHK zu Essen unterstützen bei allen Fragen rund ums Thema "Ausbildung". mehr

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SCHLICHTUNG

Beilegung von Streitigkeiten in einem Ausbildungsverhältnis

Bei der IHK besteht ein Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden für die von der IHK betreuten Ausbildungsverhältnisse. Die Anrufung dieser Schlichtungsstelle ist vor Klageerhebung zum Arbeitsgericht in bestimmten Fällen zwingend vorgeschaltet. mehr

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AUSBILDUNG

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Das berufsbildungsgesetz regelt alle Belange der Berufsausbildung, Weiterbildung und Umschulung. externer Link

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AUSBILDUNG

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

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AUSBILDUNG

Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

Wer ausbilden will, muss berufs- und arbeitspädagogische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nachweisen. externer Link