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Die Prüfungsleistungen sowie die Gesamtleistung sind wie folgt zu bewerten:
Eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung:
100 - 92 Punkte = Note 1 = sehr gut
Eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung:
91 - 81 Punkte = Note 2 = gut
Eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende Leistung:
80 - 67 Punkte = Note 3 = befriedigend
Eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht:
66 - 50 Punkte = Note 4 = ausreichend
Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass Grundkenntnisse vorhanden sind:
49 - 30 Punkte = Note 5 = mangelhaft
Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind:
29 - 0 Punkte = Note 6 = ungenügend
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den angelinkten externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die wir keine Haftung übernehmen und deren Inhalt wir uns nicht zu eigen machen.
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