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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Bundesprogramm zur Beratungsförderung

Förderungszweck:

Beratungen zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Stärkung der Bereitschaft zur Existenzgründung.
Gefördert werden:

  • Allgemeine Beratungen zur Unternehmensführung

  • Existenzgründungsberatungen

  • Existenzaufbauberatung innerhalb von 3 Jahren nach der Gründung

  • Umweltschutzberatungen
Antragsberechtigte:

Existenzgründer, wirtschaftsnahe freie Berufe sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, deren Vorjahresumsatz folgende Grenzen nicht überschreiten:

Groß- und Außenhandel 7,41 Mio. –
Industrie, Handwerk 5,11 Mio. –
Einzelhandel 2,56 Mio. –
sonstige Dienstleister 1,53 Mio. –
Gastgewerbe, freie Berufe 1,28 Mio. –
Reisebürogewerbe 1,02 Mio. –
Handelsvermittler 1,02 Mio. –
Verkehrsgewerbe 2,05 Mio. –
Umweltschutzberatungen 15,34 Mio. –
Voraussetzungen:

Die Beratungen dürfen nur von selbstständigen Betriebsberatern oder Beratungsgesellschaften durchgeführt werden, die die für den Beratungsauftrag erforderliche Qualifikation besitzen und über die notwendige Zuverlässigkeit verfügen. Der Antragsteller muss die in Rechnung gestellten Beratungskosten einschließ-lich Umsatzsteuer vor Antragstellung bezahlt haben.
Förderhöhe:

Der Zuschuss zu den Beratungskosten beträgt:

  • 50 % bzw. max. 1.500 € bei Existenzgründungsberatungen

  • 50 % bzw. max. 1.500 € bei Existenzaufbauberatungen (innerhalb von 3 Jahren)

  • 40 % bzw. max. 1.500 € bei den übrigen Beratungen


Der komplette Richtlinientext kann hier nachgelesen werden.


DOKUMENT-NR. 7922

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