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INNOVATION UND UMWELT

Förderbedingungen der Innovationsgutscheine verbessert

Das Land NRW hat die Förderbedingungen für Innovationsgutscheine verbessert. Dabei wurden sowohl die Fördersummen erhöht als auch die Förderquote für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten angehoben. Der Innovationsgutschein B, der für externe wissenschaftliche Beratung im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder Verfahrens gilt, hat nunmehr einen Gegenwert von 5.000 Euro. Der Wert des Innovationsgutscheins F+E erhöht sich auf 10.000 Euro. Mit diesem können externe umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten gefördert werden. Die Förderquote für kleine Unternehmen wurde von 50 Prozent auf nun 80 Prozent erhöht. Die Gutscheine können innerhalb eines Jahres bei einer deutschen oder ausländischen Hochschule oder Forschungseinrichtung eingelöst werden. Dafür erhalten die Unternehmen qualifizierte Beratung, fachliche und wissenschaftliche Unterstützung. Diese können sie bei der Einführung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen oder gezielte Forschungs- und Entwicklungsleistungen einsetzen.

Ausgegeben werden die Innovationsgutscheine von der Innovationsallianz der NRW-Hochschulen. Die Innovationsgutscheine sind Teil eines an kleine und mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen gerichteten Programms "Mittelstand.innovativ!".

www.innovationsgutschein.nrw.de

DOKUMENT-NR. 24625

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