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INNOVATION UND UMWELT

NRW-Förderprogramme - Innovation für den Mittelstand!

Die nordrhein-westfälische Transferstrategie "Science to Business" zielt auf ein verbessertes Zusammenspiel von Wissenschaft und Wirtschaft ab. Neben den Großunternehmen, die über starke eigene Forschungsabteilungen verfügen, geht es dabei vor allem um die kleineren und mittelständischen Unternehmen.

Um Unternehmen künftig eine engere Zusammenarbeit mit Hochschulen und For­schungseinrichtungen ermöglichen zu können, hat das Innovationsministerium ein ge­zieltes Förderprogramm ins Leben gerufen.

Dieses besteht aus dem Innovationsgutschein, der es Unternehmen ermöglicht, das Know-how und die Infrastruktur von Hochschulen und Instituten vergünstigt in Anspruch zu nehmen. Außerdem bildet das Innovationsdarlehen die Basis für zinsverbilligte Kredite. Der Innovationsassistent dient ergänzend als finanzielle Unterstützung bei der Beschäftigung von wissenschaftlichem Nachwuchs.

Innovationsgutschein

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet für kleine und mittelständische Unternehmen Innovationsgutscheine an, welche Zugang zu den Forschungslaboren der europäischen Hochschulen und Institute bieten. Die vergünstigte Nutzung von Know-how und Infrastruktur zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen wird durch den Gutschein ermöglicht. Die Kosten für diese externen Beratungs- und F&E-Leistungen werden zu 50 % erstattet, bei kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sogar zu 80 %. Der Innovationsgutschein B, der für externe wissenschaftliche Beratung im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder Verfahrens gilt, hat einen Gegenwert von 5.000 Euro. Der Wert des Innovationsgutscheins F+E beläuft sich auf 10.000 Euro. Mit diesem können externe umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten gefördert werden. Insgesamt stellt das Land bis 2012 Gutscheine im Wert von 14,4 Mio. EUR bereit. Für die Entgegennahme des Antrags für einen Innovationsgutschein ist die InnovationsAllianz e. V. der nordrhein-westfälischen Hochschulen zuständig. Der Antrag kann in schriftlicher oder digitaler Form abgegeben werden.

Innovationsdarlehen

Innovationsdarlehen sind zinsverbilligte Kredite, die durch die NRW.BANK im Hausbankenverfahren kleinen und mittelständischen Unternehmen zur Finanzierung von Innovationsvorhaben in den Bereichen Forschung und Entwicklung gewährt werden. Der KfW-Unternehmerkredit bildet hierfür die Basis. Mittelständischen, gewerblichen Unternehmen steht dieser Universalkredit zur Verfügung, um Investitionen zu finanzieren, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg im Bereich Technologie erwarten lassen. Zur zusätzlichen Zinsverbilligung werden Landesmittel in Höhe von 2,5 Mio. EUR pro Jahr eingesetzt. Ein Darlehensvolumen von rd. 86,6 Mio. EUR kann durch den Innovationsdarlehen und der Zinsverbilligung von 0,5 % bewegt werden. Das Programmvolumen inklusive des Eigenanteils der Darlehensnehmer von 10 % liegt bei rd. 96,2 Mio. EUR jährlich.

Innovationsassistent

Der Innovationsassistent unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Einstellung und Beschäftigung junger, hoch motivierter Uni- und FH-Absolventen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Absolventen ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium abgeschlossen haben. Außerdem sollten sie im Unternehmen im Bereich der betrieblichen Forschung und Entwicklung eingesetzt sein, um dort Ideen in neue Produkte und Prozesse einfließen zu lassen. Für jeden neu eingestellten Absolventen mit einem Beschäftigungsverhältnis von mindestens 24 Monaten erhalten die Unternehmen einen Festbetrag in Höhe von 15.000 EUR pro Jahr. Da sich dieser Baustein noch in der Konzeptionsphase befindet, können zurzeit keine Anträge gestellt werden.

DOKUMENT-NR. 20144

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