Die nordrhein-westfälische Transferstrategie "Science to
Business" zielt auf ein verbessertes Zusammenspiel von
Wissenschaft und Wirtschaft ab. Neben den Großunternehmen, die über
starke eigene Forschungsabteilungen verfügen, geht es dabei vor
allem um die kleineren und mittelständischen Unternehmen.
Um Unternehmen künftig eine engere Zusammenarbeit mit
Hochschulen und Forschungseinrichtungen ermöglichen zu können, hat
das Innovationsministerium ein gezieltes Förderprogramm ins Leben
gerufen.
Dieses besteht aus dem Innovationsgutschein,
der es Unternehmen ermöglicht, das Know-how und die Infrastruktur
von Hochschulen und Instituten vergünstigt in Anspruch zu nehmen.
Außerdem bildet das Innovationsdarlehen die Basis
für zinsverbilligte Kredite. Der
Innovationsassistent dient ergänzend als
finanzielle Unterstützung bei der Beschäftigung von
wissenschaftlichem Nachwuchs.
Innovationsgutschein
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet für kleine und
mittelständische Unternehmen Innovationsgutscheine an, welche
Zugang zu den Forschungslaboren der europäischen Hochschulen und
Institute bieten. Die vergünstigte Nutzung von Know-how und
Infrastruktur zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und
Dienstleistungen wird durch den Gutschein ermöglicht. Die Kosten
für diese externen Beratungs- und F&E-Leistungen werden zu 50 %
erstattet, bei kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten
sogar zu 80 %. Der Innovationsgutschein B, der für externe
wissenschaftliche Beratung im Vorfeld der Entwicklung eines
innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder
Verfahrens gilt, hat einen Gegenwert von 5.000 Euro. Der Wert des
Innovationsgutscheins F+E beläuft sich auf 10.000 Euro. Mit diesem
können externe umsetzungsorientierte Forschungs- und
Entwicklungstätigkeiten gefördert werden. Insgesamt stellt das Land
bis 2012 Gutscheine im Wert von 14,4 Mio. EUR bereit. Für die
Entgegennahme des Antrags für einen Innovationsgutschein ist die
InnovationsAllianz e. V. der nordrhein-westfälischen Hochschulen
zuständig. Der Antrag kann in schriftlicher oder digitaler Form
abgegeben werden.
Innovationsdarlehen
Innovationsdarlehen sind zinsverbilligte Kredite, die durch die
NRW.BANK im Hausbankenverfahren kleinen und mittelständischen
Unternehmen zur Finanzierung von Innovationsvorhaben in den
Bereichen Forschung und Entwicklung gewährt werden. Der
KfW-Unternehmerkredit bildet hierfür die Basis. Mittelständischen,
gewerblichen Unternehmen steht dieser Universalkredit zur
Verfügung, um Investitionen zu finanzieren, die einen nachhaltigen
wirtschaftlichen Erfolg im Bereich Technologie erwarten lassen. Zur
zusätzlichen Zinsverbilligung werden Landesmittel in Höhe von 2,5
Mio. EUR pro Jahr eingesetzt. Ein Darlehensvolumen von rd. 86,6
Mio. EUR kann durch den Innovationsdarlehen und der
Zinsverbilligung von 0,5 % bewegt werden. Das Programmvolumen
inklusive des Eigenanteils der Darlehensnehmer von 10 % liegt bei
rd. 96,2 Mio. EUR jährlich.
Innovationsassistent
Der Innovationsassistent unterstützt kleine und mittelständische
Unternehmen bei der Einstellung und Beschäftigung junger, hoch
motivierter Uni- und FH-Absolventen. Die Voraussetzung hierfür ist,
dass die Absolventen ein technisches oder naturwissenschaftliches
Studium abgeschlossen haben. Außerdem sollten sie im Unternehmen im
Bereich der betrieblichen Forschung und Entwicklung eingesetzt
sein, um dort Ideen in neue Produkte und Prozesse einfließen zu
lassen. Für jeden neu eingestellten Absolventen mit einem
Beschäftigungsverhältnis von mindestens 24 Monaten erhalten die
Unternehmen einen Festbetrag in Höhe von 15.000 EUR pro Jahr. Da
sich dieser Baustein noch in der Konzeptionsphase befindet, können
zurzeit keine Anträge gestellt werden.