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INNOVATION UND UMWELT

Chemikalien-Klimaschutzverordnung: neue Sachkundeanforderungen beim Umgang mit Treibhausgasen

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) ist am 7. Juli 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt am 01. August 2008 in Kraft. Sie dient der Ergänzung und notwendigen Konkretisierung der europäischen Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung). Festgelegt werden insbesondere Dichtheitsanforderungen (Grenzwerte) für ortsfeste Anlagen, Prüfpflichten für mobile Einrichtungen, Rücknahme- und Rückgewinnungsvorschriften, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten und Kennzeichnungsregeln.

Wichtig sind die neuen Sachkundeanforderungen für Personal und Betriebe beim Umgang mit fluorierten Treibhausgasen. Vorerst gilt eine Übergangsregelung: Personen, die schon bisher an Kälteanlagen, Klimaanlagen, Brandschutzsysteme und anderen Einrichtungen mit fluorierten Treibhausgasen tätig sind, müssen erst ab 4. Juli 2009 ihre Sachkunde durch eine Bescheinigung nachweisen.

Die zuständige Behörde erteilt Betrieben, die entsprechende Einrichtungen gemäß der Verordnung installieren, warten oder instand halten, auf Antrag eine Bescheinigung (§6 ChemKlimaschutzV). Die Bezirksregierung Düsseldorf hält einen Antragsvordruck bereit, der im Internet abgerufen werden kann.

DOKUMENT-NR. 15920

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