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Das Dosenpfand wurde für Verbraucher einfacher. Am 28. Mai 2005 trat die Dritte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vom 24.05.2005 in Kraft. Seitdem wird nun einheitlich ein 25-Cent-Pfand auf Bier, Mineralwasser sowie kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke in ökologisch nicht vorteilhaften Einwegverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 - 3 Liter erhoben. Bereits bezahltes Pfand wird in voller Höhe erstattet.
Seit 1. Mai 2006 gilt die Pfandpflicht auch für Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure und alkoholische Mischgetränke, wie Eistee, Sportgetränke und Alcopops. Pfandfrei bleiben dagegen Säfte, Milch und Wein sowie ökologisch vorteilhafte Verpackungen, wie Kartons. Die Insellösungen haben ab diesem Zeitpunkt keine Gültigkeit mehr. Geschäfte dürfen die Rücknahme von Einwegbehältern nicht auf von ihnen selbst verkaufte Dosen und Einwegflaschen beschränken (für kleine Verkaufsstellen unter 200 m² gelten abweichende Bestimmungen).
Fragen und Antworten zum "Dosenpfand" ersehen Sie hier.
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