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Am 01.04.2010 wird es ernst: Ab diesem Stichtag wird das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) verbindlich. Abfallerzeuger, -beförderer und –entsorger müssen dann die gesamte Kommunikation rund um die Entsorgung gefährlicher Abfälle elektronisch abwickeln. Hinzu kommt die Pflicht zur elektronischen Signatur: Ab dem 01.04.2010 müssen Behörden und Abfallentsorger in der Lage sein, elektronisch zu signieren. Ab dem 01.02.2011 gilt dies auch für Abfallerzeuger und –beförderer.
Rechtsgrundlage ist die Verordnung zur Vereinfachung der Abfallrechtlichen Überwachung. Sie behandelt in Abschnitt 4, § 19 ausdrücklich die Signatur: „Die zur Nachweisführung Verpflichteten sowie die zuständigen Behörden haben die zu übermittelnden elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.” Dies betrifft insbesondere die elektronischen Nachweiserklärungen und Begleitscheine, aber auch andere beim Abfallnachweisverfahren anfallende Dokumente.
Während der Übergangsfristen bis Anfang 2010 werden das bisherige Papierverfahren und ein elektronisches Verfahren parallel bestehen. Innerhalb dieses Zeitraums ist auch eine Kombination aus beiden Kommunikationswegen möglich, indem z.B. aus dem elektronischen System Belege ausgedruckt und von Hand unterschrieben werden. Ab 2011 müssen alle Beteiligten dann zwingend die qualifizierte elektronische Signatur benutzen.
Wie sieht das elektronische Abfallnachweisverfahren in der Praxis aus?
Um den elektronischen Abfallnachweis tatsächlich in Betrieb zu nehmen, stehen den betroffenen Unternehmen zwei Alternativen offen:
Entweder benutzen sie den sogenannten „Länder eANV” aus der ZKS Abfall, der im Jahre 2009 sukzessive in Betrieb genommen wird. Hierüber werden die benötigten Formulare zur Erstellung von Begleitscheinen und Entsorgungsnachweisen voraussichtlich kostengünstig bereitgestellt. Es eignet sich vor allem für Unternehmen, die nur einzelfallweise mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren zu tun haben. Die ZKS Abfall dient darüber hinaus als die Informations- und Kommunikationsplattform rund um das elektronische Abfallnachweisverfahren.
Oder sie nutzen eines der dezentralen Abfallmanagementsysteme, die die Anforderungen der Abfallnachweisverordnung erfüllen und weitere Funktionen zum Abfallmanagementworkflow bereitstellen, dafür aber kostenpflichtig sind. Gerade für solche Unternehmen, die bereits eine eigene Abfallmanagement-Software haben, bieten diese Abfallmanagementsysteme den Vorteil, dass sie vollautomatisierten Prozesse und eine automatische Signatureinbindung unterstützen.
Am 27.03.2007 gab das Bundesumweltministerium im Internet die Spezifikationen / Datenschnittstellen der elektronischen Nachweisformulare bekannt. Auf dieser Grundlage ist die Entwicklung weiterer kommerziell betriebener Abfallmanagementsysteme zu erwarten.
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