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INNOVATION UND UMWELT

Öko-Design: Anforderungen an energiebetriebene Produkte

Seit dem Jahr 2005 ist die Öko-Design Richtlinie 2005/32/EG in Kraft. Die Rahmenrichtlinie betrifft energiebetriebene Produkte ausgenommen Verkehrsmittel. Davon sind also Produkte betroffen, denen Energie zugeführt werden muss, damit sie bestimmungsgemäß funktionieren. Zwei Jahre später wurde die EU-Richtlinie mit dem Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) in deutsches Recht überführt. Mit den Vorgaben sollen Energieeinsparungen erreicht werden. Hierzu gibt es weitergehende Anforderungen für einzelne Produktgruppen, die in Durchführungsverordnungen festgelegt werden. Diese Durchführungsverordnungen gibt es schon seit mehreren Jahren. Bekanntestes Beispiel ist sicherlich die Verordnung Glühbirne in Haushalten. Eine Übersicht der aktuellen und geplanten Maßnahmen findet sich auf den Seiten der Bundesanstalt für Materialprüfung, die die beauftragte Stelle ist.

Von der Richtlinie betroffen sind Hersteller und Importeure der relevanten Produkte. Als Hersteller wird derjenige bezeichnet, der für die Herstellung eines energiebetriebenen Produkts oder die Übereinstimmung des Produkts mit den Vorgaben verantwortlich ist. Falls der Hersteller nicht im europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist und auch keine Bevollmächtigung erteilt hat, muss der Importeur diese Pflichten übernehmen.

Um in Verkehr gebracht werden zu dürfen, müssen sämtliche für das Produkt geltende Vorschriften eingehalten werden. Diese Konformität wird durch die CE-Kennzeichnung erklärt. Fällt ein Produkt unter die Richtlinie, so müssen die Anforderungen eingehalten werden, ganz gleich ob es sich um ein neuentwickeltes oder nur ein geändertes Produkt handelt. Es ist daher sinnvoll, sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinander zu setzen. Dabei kann es sich um folgende Aspekte handeln:

  1. Grenzwerte für den Energieverbrauch, Effizienz, etc.
  2. Informationspflichten
  3. Durchführung und Dokumentation einer Konformitätsbewertung