. .
Illustration

INNOVATION UND UMWELT

Informationsveranstaltung zur 5. Novelle der Verpackungsverordnung

Am 5. April 2008 ist die fünfte Novelle der Verpackungsordnung in Teilen in Kraft getreten. Die Neuerungen betreffen in erster Linie die Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen. Diese müssen ihre Verpackungen ab dem 1. Januar 2009 bei einem der dualen Systeme lizensieren lassen. Überschreiten Sie bestimmte Mengenschwellen, müssen Sie darüber hinaus eine Vollständigkeitserklärung bei der IHK hinterlegen.

Die Novelle wirft bei vielen Unternehmen Fragen auf: Was ist überhaupt eine Verkaufsverpackung? Muss ich meine Verpackungen lizensieren lassen? Wie hoch sind die Mengenschwellen, bei der eine Vollständigkeitserklärung abgegeben werden muss?

Antworten auf diese Fragen gab es am 26. November 2008 in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung der Industrie- und Handelskammern Bochum, Dortmund und Essen. Folgende Themen wurden diskutiert:

Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung: Rechtliche Grundlagen
Dr. Markus W. Pauly, Köhler und Klett Rechtsanwälte, Köln

Die neue elektronische Vollständigkeitserklärung: Welche Aufgaben hat die IHK?
Frank Niehaus, Südwestfälische IHK zu Hagen

Welche Aufgaben haben die zugelassenen Prüfer der Vollständigkeitserklärung?
Thomas Nieß, Societät Romberg & Partner, Duisburg

Die Vorträge finden Sie nebenstehend zum Download.