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INNOVATION UND UMWELT

Merkblatt Internet- und Versandhandel

Die neue Verpackungsverordnung:
Was müssen Internet- und Versandhändler beachten?

Mit der Verkündung der 5. Novelle der Verpackungsverordnung am 4. April 2008 ergeben sich für zahlreiche Unternehmen - spätestens ab dem 1. Januar 2009 - zusätzliche gesetzliche Pflichten. Betroffen sind insbesondere „Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufs­verpackungen, die typischerweise beim „privaten Endverbraucher” anfallen, „erstmals in den Verkehr bringen”.

Hierzu zählen beispielsweise Hersteller, die Waren abpacken oder abfüllen, Importeure auf allen Handelsstufen, Hersteller von Serviceverpackungen sowie Versand- und Internethändler.

Dieses Merkblatt erläutert die geltenden und zukünftigen Regelungen speziell aus dem Blick­winkel des Internet- und Versandhandels in Form eines Fragen- und Antwortenkatalogs.

Welche „Verpackungsarten” gibt es?

Unterschieden werden vom Gesetzgeber Verkaufsverpackungen, Umverpackungen und Transportverpackungen. Allerdings zählen unabhängig von ihrem ursprünglichen Charakter alle Verpackungen, die beim Endverbraucher anfallen, als Verkaufsverpackungen. Einge­schlossen hiervon ist auch das gesamte sonstige Verpackungsmaterial, also Chips, Holzwolle, umhüllende Folien, Versandkartons, Luftpolstertaschen, usw.

Damit sind auch für alle Verpackungen / Verpackungsmaterialien, die beim Endverbrau­cher anfallen, die flächendeckenden Rücknahmepflichten für Verkaufsverpackungen relevant.

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