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Die neue Verpackungsverordnung:
Was müssen Internet- und Versandhändler beachten?
Mit der Verkündung der 5. Novelle der Verpackungsverordnung am 4. April 2008 ergeben sich für zahlreiche Unternehmen - spätestens ab dem 1. Januar 2009 - zusätzliche gesetzliche Pflichten. Betroffen sind insbesondere „Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim „privaten Endverbraucher” anfallen, „erstmals in den Verkehr bringen”.
Hierzu zählen beispielsweise Hersteller, die Waren abpacken oder abfüllen, Importeure auf allen Handelsstufen, Hersteller von Serviceverpackungen sowie Versand- und Internethändler.
Dieses Merkblatt erläutert die geltenden und zukünftigen Regelungen speziell aus dem Blickwinkel des Internet- und Versandhandels in Form eines Fragen- und Antwortenkatalogs.
Welche „Verpackungsarten” gibt es?
Unterschieden werden vom Gesetzgeber Verkaufsverpackungen, Umverpackungen und Transportverpackungen. Allerdings zählen unabhängig von ihrem ursprünglichen Charakter alle Verpackungen, die beim Endverbraucher anfallen, als Verkaufsverpackungen. Eingeschlossen hiervon ist auch das gesamte sonstige Verpackungsmaterial, also Chips, Holzwolle, umhüllende Folien, Versandkartons, Luftpolstertaschen, usw.
Damit sind auch für alle Verpackungen / Verpackungsmaterialien, die beim Endverbraucher anfallen, die flächendeckenden Rücknahmepflichten für Verkaufsverpackungen relevant.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den angelinkten externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die wir keine Haftung übernehmen und deren Inhalt wir uns nicht zu eigen machen.
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