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INNOVATION UND UMWELT

Verpackungsverordnung und Handelslizensierung

Gemäß der 5. Novelle der Verpackungsverordnung ist der Erstinverkehrbringer von mit Ware befüllten Verpackungen verpflichtet, seine Verpackungen bei einem Dualen System registrieren zu lassen. Damit ist zunächst der Hersteller bzw. Abfüller gemeint. Was ist jedoch mit sog. Eigenmarken des Handels? Wer hat die Pflicht, die dort beim privaten Endkunden anfallenden Verpackungen registrieren zu lassen? Da sich diese Frage mit dem eigentlichen Text der Verordnung nicht beantworten lässt, hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hierzu einige Konkretisierungen veröffentlicht.

Sie finden diese im Newsletterbereich der LAGA unter den Nummern 07/2008 und 09/2008. Einen Link finden Sie nebenstehend.

DOKUMENT-NR. 19351

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