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INTERNATIONAL

Programm für innovative Unternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgewählten Messen und Ausstellungen in Deutschland. Die Förderung wird gewährt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 80 % des förderfähigen Beitrages für Standbau und Standmiete, maximal 7.500 Euro je Veranstaltung.

Voraussetzungen:

Das Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland muss jünger sein als 10 Jahre, darf nicht mehr als 50 Beschäftigte haben und der Jahresumsatz darf 10 Mio. Euro nicht übersteigen. Kennzeichen eines innovativen Unternehmens im Sinne dieser Förderung ist die Neuentwicklung oder wesentliche Verbesserung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen.

Dem interessierten Aussteller wird eine 6 qm bis 15 qm große Präsentationsfläche auf einem an exponierter Stelle plazierten Gemeinschaftsstand angeboten, an dem sich insgesamt mindestens 10 Unternehmen beteiligen sollten.

Der Bewilligungsantrag ist schriftlich und online an das Bundesamt für Wirtschaft zu richten. Eine Liste der aktuell angebotenen Veranstaltungen finden Sie hier.

DOKUMENT-NR. 12927

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