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INTERNATIONAL

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)

Mit der Änderung des Zollkodex und der Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) sind weitreichende Änderungen im Zollrecht verbunden. Im Rahmen dieser „Sicherheitsreform” des europäischen Zollrechts sind neue Zoll- und Sicherheitsbestimmungen beschlossen worden. In der ZK-DVO sind u. a. wesentliche Informationen zum Status des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten” (ZWB) enthalten.

Seit 2008 können Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig sind, erstmalig den Antrag auf Verleihung des Status „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter” (Authorized Economic Operator – AEO) beim zuständigen Hauptzollamt am Sitz des Unternehmens stellen. Der Status kann in drei unterschiedlichen Varianten erteilt werden.

Das Bundesministerium der Finanzen hat aktuelle Informationen hierzu veröffentlicht.

Weitere Infos in der rechten Menüleiste:
Merkblatt der deutschen Spitzenverbände und des BMF zu den Änderungen des Europäischen Zollrechts und der Europäischen Sicherheitsinitiative, das auf die wesentlichen Veränderungen umfassend hinweisen soll.

Durchführungsbestimmungen zum Zollkodex bezüglich der neuen Sicherheitsinitiative

Die EU hat das Muster einer Sicherheitserklärung in veröffentlicht, das zur Sicherheit in der Lieferkette durch den Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten genutzt werden kann.

DOKUMENT-NR. 12328

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