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INTERNATIONAL

Summarische Ein- und Ausgangsanmeldung

Seit dem 01.01.2011 besteht die Verpflichtung zur Abgabe summarischer Ein- und Ausgangsanmeldungen beim Im- bzw. Export. Mehrmals wurde die verbindliche Abgabe verschoben.

Seit dem 01.05.2011 erfolgt keine Abfertigung von Waren mehr, sofern keine summarische Ein- oder Ausgangsanmeldung abgegeben wird. Auf der Homepage der Zollverwaltung werden häufige Fragen zu diesem Thema beantwortet (s. "Externe Links").

DOKUMENT-NR. 75364

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