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INTERNATIONAL

EMCS verpflichtend

Seit dem 01. Januar 2012 müssen grundsätzlich alle Beförderungen von verbrauchssteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung auch innerhalb Deutschlands mit dem EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem (EMCS) durchgeführt werden.

Beförderungen unter Steueraussetzung mit Begleitendem Verwaltungsdokument sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.

DOKUMENT-NR. 82824

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