Externe Links
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EMCS - Info der Zollverwaltung (Link: http://www.zoll.de/SharedDocs/Aktuelle_Einzelmeldungen/DE/2011/emcs_nationale_befoerderungsvorgaenge.html)
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Seit dem 01. Januar 2012 müssen grundsätzlich alle Beförderungen von verbrauchssteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung auch innerhalb Deutschlands mit dem EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem (EMCS) durchgeführt werden.
Beförderungen unter Steueraussetzung mit Begleitendem Verwaltungsdokument sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.
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