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INTERNATIONAL

Einfuhrliste

Mit der 161. Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste wurde in der Beilage Nr. 197a zum Bundesanzeiger vom 30. Dezember 2011 die Einfuhrliste für 2012 neu veröffentlicht.

In der Einfuhrliste sind die Waren enthalten, deren Einfuhr einer Genehmigung bedarf. Dort werden dem Importeur Hinweise auf sog. Einfuhrgenehmigungs- bzw. Einfuhrüberwachungspflichten gegeben. Ebenfalls führt sie die Waren auf, für deren Einfuhr besondere Verfahrensvorschriften wie Einfuhrkontrollmeldung, vorherige Einfuhrüberwachung, Vorlage von Ursprungszeugnissen etc. zu beachten sind.

Die Einfuhrliste ist außerdem im elektronischen Zolltarif (EZT) integriert und kann bei der jeweiligen Warennummer unter "Einfuhrhinweise" aufgerufen werden.

Die vollständige Einfuhrliste finden Sie hier.

Die Beilage zum Bundesanzeiger (176 Seiten DIN A4) kann zum Preis von 39,80 EUR bei der Bundeanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, 50445 Köln, Fax: 0221/97668-278, bezogen werden.

DOKUMENT-NR. 24653

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