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Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Link: http://www.stiftung-ear.de)
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Elektro- und Elektronikgerätegesetz
am 23. März 2005 verkündet
- weiterer Zeitplan und Handlungsempfehlungen
Das seit langem erwartete Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wurde am 23. März 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet. Betroffen sind bundesweit mehrere zehntausend Produzenten und Importeure von elektrotechnischen Artikeln.
Abklären einer eventuellen Registrierungspflicht
Registrierungspflichtig sind alle "Hersteller" im Sinne des Gesetzes, deren Geräte unter eine der zehn Kategorien des ElektroG fallen. Der Begriff des "Herstellers" umfasst u. a. auch Importeure von Geräten, die nach Import oder Einfuhr in Deutschland erstmals in Verkehr gebracht werden. Bei vielen Geräten lässt sich an Hand der bisher vorliegenden Kriterien nicht auf Anhieb eindeutig feststellen, ob sie unter eine der zehn Kategorien fallen oder nicht. Dies sollten die betroffenen "Hersteller" unbedingt abklären, in dem sie mit der dafür zuständigen "Gemeinsamen Stelle" der Industrie Kontakt aufnehmen:
Stiftung Elektro-Altgeräte Register
Benno-Strauß-Str. 5
90763 Fürth
Fon: 0911 766650
Fax: 0911 7666599
E-Mail: info@stiftung-ear.de
Internet: www.stiftung-ear.de
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