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Ein Mustervertrag kann nur eine Orientierungshilfe sein. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat die IHK zu Essen natürlich keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie einen "maßgeschneiderten" Vertrag benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.
Die IHK zu Essen hält verschiedene Musterverträge bereit.
Mitgliedsunternehmen der IHK zu Essen und solche Personen, die in dem Kammerbezirk Mülheim an der Ruhr, Essen und Oberhausen die Gründung eines Unternehmens planen, erhalten kostenfreie Musterverträge bei:
Andreas Zaunbrecher
Fon: 0201 1892-208
Fax: 0201 1892-172
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Ausbildungsordnung, Jugendarbeitsschutzgesetz, Musterschlichtungsordnung, …: Wer in der beruflichen Bildung tätig ist, muss sich oft auch mit Rechtsfragen auseinandersetzen. Eine neue Publikation fasst die wichtigsten Normen zusammen.
Als richtig bewertet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), dass die Europäische Union im Januar dem Anti-Counterfeiting Trade Agreement ("Acta", Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen) beigetreten ist.
Von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), nach der mehrfach befristete Arbeitsverträge rechtmäßig sind, sind nach Einschätzung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) keine wesentlichen Umwälzungen zu erwarten.
Positiv bewerten die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft die von der Bundesregierung geplanten Änderungen beim Reisekostenrecht.
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