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Die Einkommensteuer als Personensteuer ist, soweit sie die Einkünfte aus Gewerbebetrieb betrifft, eine Unternehmenssteuer. Die Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuerart, sondern ist die "Einkommensteuer des Arbeitnehmers", die vom Unternehmer als Arbeitgeber für Rechnung des Arbeitnehmers einzubehalten und abzuführen ist.
Bislang keine Einigung: Bei der nächsten Sitzung des Vermittlungsausschusses am 5. Juni bleibt das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz auf der Tagesordnung. Neu hinzugekommen ist der Entwurf für das Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen. Mehr darüber lesen Sie jetzt in der "Steuerinfo".
Mitgliedsunternehmen der IHK zu Essen und solche Personen, die in dem Kammerbezirk Mülheim an der Ruhr, Essen und Oberhausen die Gründung eines Unternehmens planen, erhalten weitergehende Informationen. mehr
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