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STEUERRECHT

Gewerbesteuer

April 2013

1. Allgemeines
Die Gewerbesteuer ist im Gegensatz zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer eine Gemeinde- und Realsteuer (Objektsteuer). Sie ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen zur Bestreitung ihrer öffentlichen Aufgaben. Der Bund und die Länder werden durch eine Umlage an der Gewerbesteuer beteiligt. Die Gewerbesteuer tritt nicht an die Stelle von Einkommen- und Körperschaftsteuer, sondern bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht eine zusätzliche Steuerpflicht. Rechtsgrundlage für die Besteuerung ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG).
Die Gewerbesteuer ist bei der Errechnung des zu versteuernden Einkommens für Zwecke der Einkommen- und Körperschaftsteuer n i c h t mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrages wird aber auf die tarifliche Einkommensteuer bei der persönlichen Steuerschuld bei Einzelunternehmen und Personen(handles)gesellschaften angerechnet.

2. Steuerobjekt
Der Gewerbesteuerpflicht unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, sofern er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen i. S. d. Einkommensteuergesetzes (EStG) zu verstehen. Die Gewerbesteuerpflicht besteht unabhängig von der individuellen Leistungsfähigkeit des Gewerbetreibenden, vielmehr wird nur eine Sache, der Gewerbebetrieb, besteuert. Beispiele typischer Gewerbetreibender: Makler, Versicherungsvertreter, Floristen, Supermärkte, Einzelhändler, Schreinereien (nicht: Ingenieure, Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater (sog. Freiberufler)). Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sind stets und in vollem Umfang Gewerbebetriebe, unabhängig von der Art und Weise ihrer unternehmerischen Betätigung bzw. ihrem Unternehmensgegenstand.

3. Berechnungsverfahren
Die Berechnung der Gewerbesteuer basiert auf einem Zwei-Stufen-Modell:

1. Stufe: Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrages
Berechnungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Dieser ist der nach den Vorschriften des EStG oder Körperschaftsteuergesetzes (KStG) zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Er wird gemäß den Vorschriften des GewStG korrigiert (der Gesetzgeber sieht zahlreiche Hinzurechnungen oder Kürzungen vor). Zu beachten ist, dass der Gesetzgeber unterschiedliche Berechnungsverfahren (v.a. die Gewährung eines Freibetrags) für Einzelunternehmer und Personengesellschaften (z.B. KG, OHG) einerseits und Kapitalgesellschaften andererseits vorsieht. Allerdings beträgt die Steuermesszahl seit der Unternehmenssteuerreform einheitlich 3,5 %. Das Finanzamt berechnet damit den Gewerbesteuermessbetrag, rundet ihn auf volle 100 € ab und erlässt einen Gewerbesteuermessbescheid.

2. Stufe: Ermittlung der Gewerbesteuer
Auf der zweiten Stufe ermittelt die Gemeinde die Gewerbesteuer und setzt diese durch Gewerbesteuerbescheid fest. Unterschiede entstehen erst durch die Anwendung eines von der Gemeinde festgelegten Hebesatzes auf den Steuermessbetrag:
Steuermessbetrag x Hebesatz der jeweiligen Gemeinde = Gewerbesteuer

Dies zeigt, dass neben anderen wichtigen Faktoren wie Arbeitskräftepotentiale, Verkehrsanbindungen, Erschließung, Kundennähe, etc. der unterschiedliche Hebesatz der Gemeinden für die Wahl des Standortes von Bedeutung sein kann.

III. Berechnungsbeispiele

Einzelunternehmen
1. Stufe: Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrages (Finanzamt)
Gewerbeertrag 60.000 €
- Freibetrag 24.500 €
zu versteuern 35.500 €
35.500 € x 3,5 %= 1.242 €

2. Stufe: Ermittlung der Gewerbesteuer (Gemeinde)
1.242 € x 480 %* = 5.962 €

____________________________________________________
GmbH
1. Stufe: Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrages (Finanzamt)
Gewerbeertrag 60.000 €
- Freibetrag 0 €
zu versteuern 60.000 €
60.000 € x 3,5 % = 2.100 €

2. Stufe: Ermittlung der Gewerbesteuer (Gemeinde)
2.100 €  x 480 %* = 10.080 €

*Gewerbesteuerhebesätze 2013:
- Essen 480 %
- Mülheim an der Ruhr 480 %
- Oberhausen 520 %

IV. Gewerbesteuer-Rechner Nordrhein-Westfalen
Berechnen Sie schnell und einfach, wie hoch Ihre Gewerbesteuerschuld ist - und vergleichen Sie, was Sie in anderen Gemeinden zahlen müssten. Der Rechner enthält die Hebesätze aller 396 Städte und Gemeinden Nordrhein-Westfalens. Mit dem Gewerbesteuer-Rechner können Sie sofort sehen, ob Ihr Unternehmen von den jüngsten Anhebungen der Gewerbesteuerhebesätze betroffen ist. Das Excel-Tool zeigt außerdem, wie sich die Hebesätze in den zurückliegenden 30 Jahren entwickelt haben.
Die Daten beruhen auf regelmäßigen Umfragen der nordrhein-westfälischen Industrie- und Handelskammern und auf den Angaben des Landesbetriebes für Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW). Bitte beachten Sie, dass die erfassten Werte für 2011 auf den Angaben der Kommunen Stand Mai 2011 basieren. Veränderungen aufgrund einer zeitlich späteren Beschlussfassung der Kommunalhaushalte können damit nicht ausgeschlossen werden. Den Gewerbesteuer-Rechner finden Sie im rechten Bereich dieser Seite.

Statue der Justitia mit Schwert © Saphire/F1online

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