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Die Industrie- und Handelskammern haben beschlossen, neben dem bereits vorhandenen Siegel ein weiteres Sicherheitsmerkmal auf den Bescheinigungen für die Teilnahme am Unterrichtungsverfahren und für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a Gewerbeordnung einzuführen.
Es handelt sich dabei um ein sog. Hologramm-Etikett mit einem neutralen IHK-Logo, das auf der Bescheinigung neben Siegel und Unterschrift aufgeklebt ist.
Bescheinigungen nach § 34 a Gewerbeordnung (auch Zweitschriften), die ab dem 1. März 2008 von der IHK zu Essen ausgestellt werden, sind daher nur noch mit einem unbeschädigten Hologramm-Etikett gültig.
Industrie- und Handelskammer für Essen,
Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen
Am Waldthausenpark 2
45127 Essen
Postadresse: 45117 Essen
Fon: 0201 / 1892 - 0
Fax: 0201 / 1892 - 172
E-Mail: ihkessen@essen.ihk.de
Internet: www.essen.ihk24.de
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