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IHK24

Ab 01.03.2008 fälschungssichere Bescheinigungen

Die Industrie- und Handelskammern haben beschlossen, neben dem bereits vorhandenen Siegel ein weiteres Sicherheitsmerkmal auf den Bescheinigungen für die Teilnahme am Unterrichtungsverfahren und für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a Gewerbeordnung einzuführen.

Es handelt sich dabei um ein sog. Hologramm-Etikett mit einem neutralen IHK-Logo, das auf der Bescheinigung neben Siegel und Unterschrift aufgeklebt ist.

Bescheinigungen nach § 34 a Gewerbeordnung (auch Zweitschriften), die ab dem 1. März 2008 von der IHK zu Essen ausgestellt werden, sind daher nur noch mit einem unbeschädigten Hologramm-Etikett gültig.

DOKUMENT-NR. 15062

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