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§ 34d WpHG: Mitarbeiteranzeigeverordnung für Anlageberater, Vertriebsbeauftragte, Compliance-Beauftragte (PDF, 156 KB)

Am 30. Dezember 2011 wurde die Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 34d des Wertpapierhandelsgesetzes verkündet. Sie tritt am 1. November 2012 in Kraft. § 34d WpHG regelt den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte. Diese müssen sachkundig sein und über die für die Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit verfügen. Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss diese Personen der BaFin anzeigen. Die BaFin hat dazu ein Informationsblatt erstellt. zum Download

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