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Immobilen- und Standortgemeinschaften (ISG) sollen sich in Städten und Gemeinden auf Straßenzüge oder Quartiere beschränken. Gemeinsame Anstrengungen der Grundstückseigentümer zusammen mit den Kommunen können etwa sein: die Verbesserung der Sauberkeit und Sicherheit, ein gemeinsames Werbekonzept, Gebäudesanierungen, ein gemeinsames Management für leerstehende Ladenlokale oder die Gestaltung von Ruhezonen mit Sitzgelegenheiten.
Mit einem klar definierten Konzept kann dann bei der zuständigen Kommune ein Antrag auf Gründung einer ISG gestellt werden. Danach werden alle Grundstückseigentümer über Absichten und Ziele der geplanten Immobilien- und Standortgemeinschaften informiert. Wenn weniger als 25 Prozent der betroffenen Eigentümer Widerspruch dagegen einlegen, kommt es zur Gründung.
Immobilien- und Standortgemeinschaften wurden in den vergangenen Jahren in NRW bereits in 22 Modellprojekten auf freiwilliger Basis erprobt. Dabei stellte sich heraus, dass diese privaten Initiativen nach dem Vorbild amerikanischer Business Improvement Districts (BID) organisatorisch und finanziell an Grenzen stoßen. Grundeigentümer beteiligten sich freiwillig nur sehr selten an den Zusammenschlüssen, was das private Engagement derer hemmt, die grundsätzlich bereit sind, sich zu engagieren.
Der Gesetzesentwurf sowie die Begründung zum Entwurf sind auf der Internetseite des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW veröffentlicht.
Weitere Informationen zu Business Improvement Districts (BID) erhalten Sie über ein Merkblatt.
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