ERSTE SEMINARVERANSTALTUNG FÜR DIE KREATIVE KLASSE:
Rechtsveranstaltung für Kreative
Ein modernes, innovatives Marketing ist in der Kreativwirtschaft wie in jeder Branche für den Erfolg entscheidend. Clevere Gedanken zur Kundenansprache und Kundenbindung unterliegen aber jeweils den Grenzen des Rechts. Für die Kreativen kommt darüber hinaus häufig noch eine andere Sichtweise hinzu: sie möchten ihre Werke schützen.
So betreffen die Kreativwirtschaft die unterschiedlichsten Rechtsbereiche: Urheberrecht, Marken- und Wettbewerbsrecht, Internetrecht und Vertragsgestaltung. Dazu gehören Fragen wie „Wann ist ein Werk überhaupt schutzfähig?“„Wie lange ist ein Werk urheberrechtlich geschützt?“, „Wann darf ein geschütztes Werk ohne Genehmigung genutzt werden?“, „Gibt es einen Konzept-, bzw. Ideenschutz?“oder „Wie erreiche ich einen hohen Präsentationsschutz meiner Konzepte?“. Gerade die letztgenannten Themen sind von hoher praktischer Relevanz bei der Akquise von Kunden und der Teilnahme an Entwurfswettbewerben.
Rechtsanwalt Alexander Steuer, Kanzlei Brinkmann_Dewert und Vorstandsmitglied bei Kreative Klasse e. V., gab den rund 30 Teilnehmern einen Überblick über die verschiedenen Themenbereiche, beantwortete zahlreiche individuelle Fragen und zeigte anhand vieler Beispiele, wo Kreative – teils unvermutet - mit Recht in Berührung kommen.
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