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Künstlersozialversicherung

Foto: S. Hofschlaeger, pixelio.de , Montage: Christian Heinrici

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Künstlersozialabgabe

Ansprechpartner:

Guido Zakrzewski
Tel.: 0201 1892-220
Fax: 0201 1892172

Dokument-Nummer: 19435

Künstlersozialversicherung

Als Teil der gesetzlichen Sozialversicherung soll die Künstlersozialversicherung (KSV) freischaffenden Künstlern und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ermöglichen, wobei sie lediglich die Arbeitnehmerbeiträge zahlen. Die darüber hinausgehenden Ausgaben der KSV werden teilweise durch Steuerzuschüsse gedeckt; zudem müssen Unternehmen, die selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragen, eine Abgabe von derzeit 4,4 Prozent der Auftragssumme leisten. In der Praxis ergeben sich für die Unternehmen zahlreiche Schwierigkeiten.

Wegen der enormen Belastungen, die die KSV für die deutsche Wirtschaft mit sich bringt, fordert der DIHK eine unternehmerfreundliche Reform – zuletzt im September 2008 (siehe Pressemitteilung vom 19. September 2008).

Ein Merkblatt der IHK zu Essen zum Thema "Künstersozialabgabe" finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur KSV hat der DIHK hier für Sie zusammengetragen:
FAQ Künstlersozialversicherung (PDF, 39 KB)

Eine Vielzahl weiterer Informationen gibt es auf der Website der Künstlersozialkasse unter der Adresse www.kuenstlersozialkasse.de.

Zudem hat der DIHK eine Broschüre "Die Künstlersozialabgabe" veröffentlicht, die alle wichtigen Fragen rund um die KSV beantwortet. Sie kann für 3 Euro bestellt werden in der Rubrik Publikationen.

Hier noch eine Neuerung:

Abgabepflichtige Unternehmen (Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen) können bei der Übermittlung ihrer Jahresmeldung, die bis zum 31. März 2010 vorgenommen werden muss, zwischen mehreren Alternativen wählen. Sie können die vollständige Meldung unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur online verfassen und abschicken. Sie können aber auch die Formulare am PC ausfüllen, ohne Signatur elektronisch versenden und anschließend die unterschriebenen Ausdrucke per Post verschicken. Auch Betriebe, die erstmalig prüfen, ob sie die Abgabe zahlen müssen, können die entsprechenden Formulare online ausfüllen und versenden, ebenso wie abgabepflichtige Betriebe ihre erstmalige Meldung online erstellen und versenden können. Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Vordrucke finden Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de > Unternehmen und Verwerter > Onlinemeldeverfahren.

Die Möglichkeit, die Meldungen elektronisch durchzuführen, hat die IHK-Organisation bereits seit längerem und unabhängig von der grundsätzlich reformbedürftigen Ausgestaltung der Künstlersozialversicherung gefordert, um die mit der Abgabezahlung verknüpften Bürokratielasten für die Betriebe zu reduzieren.

 



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