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PRESSE/PUBLIKATION

Für die Glühbirne gehen die Lichter aus


P R E S S E R E P O R T
vom 03.09.2009

Für die Glühbirne gehen die Lichter aus

Seit dem 1. September 2009 greift die erste Stufe des „Glühlampenverbots”. Von diesem Zeitpunkt an dürfen nur noch Leuchtmittel in Verkehr gebracht werden, die bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Die Industrie- und Handelskammer zu Essen (IHK) stellt in ihrem Internetauftritt (www.essen.ihk24.de, Dok.-Nr. 20873) kompakte Informationen zum Glühlampenverbot und den anstehenden Zeitplan zur Verfügung. Händler und Kunden können sich so auf die kommenden Neuerungen vorbereiten.

Diese Neuregelung erfolgt im Rahmen der sog. „Öko-Design-Richtlinie” der Europäischen Union. Ziel ist es, die Energieeffizienz von bestimmten Produkten zu verbessern. Dafür werden für einzelne Produktgruppen technische Voraussetzungen festgeschrieben, ohne die sie nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Auf den Handel und den Verbraucher kommen damit erhebliche Veränderungen zu. Bis 2012 werden stufenweise alle herkömmlichen Glühbirnen vom Markt verbannt und durch Energiesparlampen ersetzt. Das wirft für den Handel mit Leuchtmitteln viele Fragen auf – von den rechtlichen Konsequenzen über die Veränderung des Warenangebots bis hin zur Frage der Entsorgung von Energiesparlampen.

Kritisch sieht die IHK, dass die Politik mit der Öko-Design-Richtlinie nicht nur Ziele formuliert, sondern auch die konkrete Ausgestaltung der Produkte vorschreibt. Dies sei ein zu großer Eingriff in die Produktpolitik der Unternehmen.

DOKUMENT-NR. 20913

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