PRESSE/PUBLIKATION
IHK begrüßt mehr Transparenz durch Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen
Wer aus dem Ausland eine Berufsqualifikation mitbringt, hat vom 1. April 2012 an einen Rechtsanspruch darauf, dass dieser Abschluss in Deutschland bewertet und auf Gleichwertigkeit mit deutschen Abschlüssen überprüft wird. Die Industrie- und Handelskammer zu Essen (IHK) begrüßt das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (BQFG). Fachkräfte, die im Ausland einen Beruf erlernt haben, sollen so leichter auch in Deutschland in diesem Beruf arbeiten können.
Die IHK sieht in der neuen gesetzlichen Regelung eine gute Möglichkeit, zusätzliche Potenziale für die Fachkräfteversorgung der IHK-Unternehmen zu erschließen. Da auch Teilkompetenzen anerkannt werden können, wird künftig der Einstieg in den Arbeitsmarkt, aber auch eine weitergehende Qualifizierung leichter werden. Für die Unternehmen wird es durch die Anerkennungsbescheide leichter, die im Ausland erworbenen Qualifikationen einzuordnen und auf dieser Grundlage gezielt unternehmensinterne Qualifizierungs- sowie Personalentwicklungsmaßnahmen anzubieten. „Eine größere Transparenz über Qualifikationen und Kompetenzen kann für viele Migrantinnen und Migranten eine Brücke in den Arbeitsmarkt und die weitere Qualifizierung bauen“, so IHK-Präsident Dirk Grünewald. Allerdings warnte er auch vor überzogenen Erwartungen: „Das BQFG soll berufliche Fähigkeiten und Kompetenzen transparent machen, die auch der Überprüfung in der betrieblichen Praxis standhalten.“ Eine an den Anforderungen der deutschen Berufsqualifikation orientierte Überprüfung von im Ausland erworbenen Abschlüssen ist für die Akzeptanz der Bescheide maßgeblich. „Die IHK zu Essen ist gut vorbereitet“, so Dirk Grünewald weiter. „Ihr Know-how in Sachen Berufsbildung kommt voll zum Einsatz. Wir tun alles, damit die Bescheide Akzeptanz bei unseren Mitgliedsbetrieben erhalten. Denn letztlich geht es darum, unseren Unternehmen Fachkräfte zu vermitteln, die qualifikationsadäquat eingesetzt werden.“
Erste Ansprechpartner in den Regionen sind die zuständigen Stellen für berufliche Bildung, also die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern oder die Kammern der freien Berufe. Alle Kammern beraten die Antragsteller in Hinblick auf eine passende Referenzqualifikation, auf die sich die Gleichwertigkeitsfeststellung beziehen soll, und informieren über das Verfahren und notwendige Unterlagen. Einen Antrag kann jeder stellen, der im Ausland eine Berufsqualifikation erworben und in Deutschland eine Erwerbsabsicht hat - unabhängig von Nationalität und Wohnsitz.
IHK-Ansprechpartner: Heinz-Jürgen Guß, Tel.: 0201/18 92 – 251,
E-Mail: heinz-juergen.guss@essen.ihk.de

