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Durch die Richtlinie 2003/59/EG vom 15.07.2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- und Personenkraftverkehr werden die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, gewerblich eingesetzten Fahrern eine über die Fahrerlaubnis-Ausbildung hinausgehende Grundqualifikation und Weiterbildung vorzuschreiben.
Umgesetzt wird die Richtlinie in Deutschland durch das sog. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz – BKrFQG und durch eine ergänzende Durchführungsverordnung (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung - BKrFQV).
Die Bestimmungen gelten für den Personenverkehr seit dem 10. September 2008 und den Güterverkehr seit dem 10. September 2009.
Von diesem Zeitpunkt an sind Berufseinsteiger verpflichtet, eine Grundqualifikation mit abschließender Prüfung zu absolvieren. Zusätzlich besteht für alle Fahrer, die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft Beförderungen mit Fahrzeugen durchführen, für die ein Führerschein der Klasse C1, C1+E, C, C+E sowie D1, D1+E, D oder D+E erforderlich ist die Verpflichtung, alle fünf Jahre an einer Fortbildung von mindestens 35 Stunden teilzunehmen.
Ziel der europäischen Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. Der Gesetzgeber erhofft sich durch die verpflichtende Qualifizierung die Entwicklung eines defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauches.
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