VERKEHR UND LOGISTIK
Das digitale Kontrollgerät zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten
Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen, die nach dem 01.05.2006 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, müssen nach Anhang IB der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 (geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 561/2006) mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein. Dadurch, dass grundsätzlich nur die vorgenannten neu zugelassenen Fahrzeuge mit dem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein müssen, wird es noch längere Zeit ein "Nebeneinander" von analogen Geräten mit Schaublatt-Aufzeichnung und digitalen Kontrollgeräten geben.
Die Aufzeichnungen erfolgen mittels einer für den Fahrer ausgestellten Fahrerkarte, die Lenk- und Ruhezeiten sowie die gefahrenen Geschwindigkeiten für 28 Tage aufzeichnet. Die Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus. Sie ermöglicht die Anzeige, das Herunterladen und den Ausdruck, der im Kontrollgerät gespeicherten Daten zur Erfüllung der Nachweispflichten. Mittels der Werkstattkarte kann die Werkstatt das Kontrollgerät prüfen, kalibrieren und gegebenenfalls auch die Daten herunterladen. Die Kontrollkarte ermöglicht den Behörden bei Kontrollen das Lesen, Ausdrucken und Herunterladen der Daten aus dem Kontrollgerät bzw. von der Fahrerkarte.
Ausgabestellen für die Fahrerkarten sind in NRW die Fahrerlaubnisbehörden.
Die Unternehmenskarte und die Werkstattkarte/n sind in NRW zentral bei der Gemeinsamen Arbeitsgruppe DigiKo der Arbeitsschutzverwaltung NRW c/o Bezirksregierung Münster in Coesfeld zu erhalten. Auf dem Internetportal "Arbeitsschutz in NRW" können Online-Anträge für die Unternehmens-/Werkstattkarte gestellt werden. Papieranträge sind in Ausnahmefällen ebenfalls noch möglich [Nordrhein-Westfalen direkt (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) Tel. 0180 3100116 (9 Cent pro Minute im deutschen Festnetz; max. 42 Cent pro Minute im Mobilfunk)].