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Textfassung des neuen §21a ArbZG
(PDF, 60 KB) (Dokument-Nr.: 29736) -
84-seitiges Skript zur IHK-Gemeinschaftsveranstaltung
(PDF, 3,021 KB) (Dokument-Nr.: 29735)
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Seit dem 1. September 2006 sind – nach der nationalen Umsetzung der sog. „Fahrer-Arbeitzeit-Richtlinie” 2002/15/EG – zusätzlich zu den speziellen Lenk- und Ruhezeiten die neuen arbeitszeitrechtlichen Beschränkungen des § 21a des deutschen Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zu beachten. Diese Regelungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsorganisation und Tourenplanungen. § 21a ArbZG (siehe „externe Links”) enthält u.a. eine neue wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden (mit Verlängerungsmöglichkeit unter Gewährung eines Ausgleiches) und eine spezielle Definition des Arbeitszeitbegriffes für das Fahrpersonal.
Die IHK zu Essen hat die rechtlichen, organisatorischen und entgeltbezogenen Auswirkungen, das Zusammenwirken des neuen § 21a ArbZG mit den Lenk- und Ruhezeiten-Vorschriften, praktische Lösungskonzepte und Empfehlungen und die Kontrollpraxis der Arbeitsschutzverwaltung in drei IHK-Gemeinschaftsveranstaltungen am im Oktober und November 2006 in der IHK zu Essen vorgestellt.
Interessenten haben die Möglichkeit, sich das 84-seitige Skript zu der Veranstaltung über den nebenstehend aufgeführten Link herunterzuladen.
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