IHK24
Informationen für Gefahrgutbeauftragte
Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Eisenbahn-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt ist, besteht grundsätzlich die Verpflichtung, einen Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragten) zu bestellen. Voraussetzung dafür ist, dass der Gefahrgutbeauftragte Inhaber eines für den betroffenen Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises ist. Dieser wird nach Abschluss eines anerkannten Lehrgangs bei einem externen Schulungsveranstalter und nach erfolgreicher Ablegung einer entsprechenden IHK-Prüfung – die Prüfungstermine werden dabei individuell vereinbart - erteilt. Der Schulungsnachweis hat eine Gültigkeitsdauer von insgesamt fünf Jahren. Er kann nach Absolvierung einer Fortbildungsprüfung innerhalb der Geltungsdauer verlängert werden. Nähere Details über die Schulungen, Prüfungen, Ausstellung des Schulungsnachweises und die Schulungsveranstalter im Kammerbezirk sind im Download-Bereich abrufbar.