. .
Illustration

VERKEHR UND LOGISTIK

Luftverkehr

VERKEHR

„Bekannter Versender“: Luftfrachtsicherheit wird teurer und aufwändiger


Unternehmen, die Waren per Luftfracht versenden, müssen sich auf umfangreiche Än­derungen einstellen. Am 25. März 2013 läuft die dreijährige Übergangsfrist für die sog. „bekannten Versender“ aus. Unternehmen, die vom Luftfahrtbundesamt (LBA) bis dahin nicht zertifiziert sind, verlieren diesen Status.

Der Nachteil einer Nichtzertifizierung, das heißt als „unsicherer" Versender, besteht darin, dass Luftfrachtsendungen vor Verladen in Luftfahrzeuge untersucht (geröntgt) werden müssen. Damit sind Zeitverzögerungen und - je nach transportiertem Gut - nicht unerhebliche Zusatzkosten verbunden. Ferner kann ggf. auch zu Lasten der Qualität gehen, da die Ware u. U. ausgepackt werden muss, um sie röntgen zu können. Ob der Status des „bekannten Versenders“ mit Blick auf den hohen Zertifizierungsaufwand beim LBA weiterhin sinnvoll ist oder nicht, hängt von den individuellen Verhältnissen im Luftfracht versendenden Unternehmen und der Zusammenarbeit mit dem „Reglementierten Beauftragten“ (Spedi­teur) ab.

Die IHK zu Essen führte am 06.07.2012 in Zusammenarbeit mit der AOB Außenwirtschafts- und Organisationsberatung GmbH, Soest, eine Informationsveranstaltung zum Thema "Bekannter Versender" durch. mehr

DOKUMENT-NR. 85344

  • NEWSLETTER