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IHK24

Omnibusverkehr

Genehmigungspflicht im Omnibusverkehr 

Wer als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder gewerblich mit Pkw Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen durchführen möchte, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Ver­kehrsbehörde (siehe hierzu die nachfolgenden Ausführungen unter „Existenzgründung im Taxen- und Mietwagenverkehr“).

Eine Voraussetzung zur Erlangung der Genehmigung ist u.a. der Nachweis der fachlichen Eignung, die vom Unternehmer oder von der für die Führung des Unternehmens bestellten Person zu erbringen ist. Dieser kann nach der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) erbracht werden durch

  •  eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (die IHK zu Essen ist zuständig für die Städte Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen)oder  
  •  ... eine bestandene gleichwertige Abschlussprüfung (siehe nachfolgenden Artikel „gleichwertige Abschlussprüfungen nach § 6 PBZugV“) oder
  •  ... - nach entsprechender Umsetzung in deutsches Recht - den Nachweis einer mindestens zehnjährigen, ohne Unterbrechung im Zeitraum vor dem 04.12.2009 in einem oder in mehreren Mitgliedstaaten ausgegeübten, leitenden Tätigkeit in einem Omnibusverkehrsunternehmen (siehe nachfolgenden Artikel "Anerkennung einer leitenden Tätigkeit nach Art. 9 VO (EG) Nr. 1071/2009).

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IHK-Fachkundeprüfung "Omnibusunternehmer"


Informationen zur IHK-Fachkundeprüfung nach dem PBefG/der PBZugV für angehende Omnibusunternehmer mehr

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Gleichwertige Abschlussprüfungen nach § 6 PBZugV

 Welche Abschlussprüfungen - neben einer bestandenen IHK Fachkundeprüfung - auch als Nachweis der fachlichen Eignung gelten, erfahren Sie hier. mehr

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Anerkennung einer leitenden Tätigkeit nach Art. 9 (VO) Nr. 1071/2009

Der Nachweis der fachlichen Eignung kann - nach einer entsprechenden Umsetzung in der deutschen Berufszugangsverordnung (PBZugV) - unter bestimmten Voraussetzungen künftig auch durch eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Omnibusunternehmen erbracht werden [vgl. Art. 9 (VO) Nr. 1071/2009]. mehr

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Existenzgründung im Omnibusverkehrsgewerbe


Infos zu genehmigungspflichtigen Personenbeförderungen im Linienverkehr und Gelegenheitsverkehr (ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr).

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DOKUMENT-NR. 9549

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