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Taxen- und Mietwagenverkehr
Genehmigungspflicht im Taxen- und Mietwagenverkehr
Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde (siehe hierzu die nachfolgenden Ausführungen unter „Existenzgründung im Taxen- und Mietwagenverkehr“).
Eine Voraussetzung zur Erlangung der Genehmigung ist u.a. der Nachweis der fachlichen Eignung, die vom Unternehmer oder von der für die Führung des Taxen-/Mietwagenunternehmens bestellten Person zu erbringen ist. Dieser kann nach der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) erbracht werden durch
- … eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (die IHK zu Essen ist zuständig für die Städte Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen) oder
- ... eine bestandene gleichwertige Abschlussprüfung (siehe nachfolgenden Artikel „gleichwertige Abschlussprüfungen nach § 6 PBZugV“)
- ... eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt (siehe nachfolgenden Artikel „Anerkennung einer leitenden Tätigkeit nach § 7 PBZugV“)
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Informationen zur IHK-Fachkundeprüfung nach dem PBefG/der PBZugV für angehende Taxi- und Mietwagenunternehmer
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Welche Abschlussprüfungen - neben einer bestandenen IHK-Fachkundeprüfung - auch als Nachweis der fachlichen Eignung gelten, erfahren Sie hier.
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Der Nachweis der fachlichen Eignung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch durch eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs erbracht werden (§ 7 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr – PBZugV).
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Was Sie als angehender Taxen-/Mietwagenunternehmer im Rahmen Ihrer Existenzgründung zu beachten haben, erfahren Sie hier.
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Die Industrie- und Handelskammer zu Essen (IHK) stellt aufgrund einer Datenerhebung der nordrhein–westfälischen Industrie- und Handelskammern in fünfjährigen Zeiträumen Strukturdaten im Taxen- und Mietwagengewerbe des Landes NRW zusammen.
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Taxenordnungen und -tarife im IHK-Bezirk sowie Taxentarif-Übersicht NRW.
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