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Taxen- und Mietwagenverkehr

 Genehmigungspflicht im Taxen- und Mietwagenverkehr

Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde (siehe hierzu die nachfolgenden Ausführungen unter „Existenzgründung im Taxen- und Mietwagenverkehr“).

Eine Voraussetzung zur Erlangung der Genehmigung ist u.a. der Nachweis der fachlichen Eignung, die vom Unternehmer oder von der für die Führung des Taxen-/Mietwagenunternehmens bestellten Person zu erbringen ist. Dieser kann nach der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) erbracht werden durch

  •  eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (die IHK zu Essen ist zuständig für die Städte Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen) oder  
  •  ... eine bestandene gleichwertige Abschlussprüfung (siehe nachfolgenden Artikel „gleichwertige Abschlussprüfungen nach § 6 PBZugV“)
  • ... eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt (siehe nachfolgenden Artikel „Anerkennung einer leitenden Tätigkeit nach § 7 PBZugV“)

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IHK-Fachkundeprüfung "Taxen- und Mietwagenverkehr"

Informationen zur IHK-Fachkundeprüfung nach dem PBefG/der PBZugV für angehende Taxi- und Mietwagenunternehmer mehr

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Gleichwertige Abschlussprüfungen nach § 6 PBZugV

Welche Abschlussprüfungen - neben einer bestandenen IHK-Fachkundeprüfung - auch als Nachweis der fachlichen Eignung gelten, erfahren Sie hier. mehr

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Anerkennung einer leitenden Tätigkeit nach § 7 PBZugV

Der Nachweis der fachlichen Eignung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch durch eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs erbracht werden (§ 7 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr – PBZugV).     mehr

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Existenzgründung im Taxen- und Mietwagenverkehr

 Was Sie als angehender Taxen-/Mietwagenunternehmer im Rahmen Ihrer Existenzgründung zu beachten haben, erfahren Sie hier. mehr

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Strukturdaten des Landes NRW zum Taxi- Mietwagengewerbe von 1995 - 2010

Die Industrie- und Handelskammer zu Essen (IHK) stellt aufgrund einer Datenerhebung der nordrhein–westfälischen Industrie- und Handelskammern in fünfjährigen Zeiträumen Strukturdaten im Taxen- und Mietwagengewerbe des Landes NRW zusammen. mehr

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Taxenordnungen und -tarife

Taxenordnungen und -tarife im IHK-Bezirk sowie Taxentarif-Übersicht NRW.  mehr

DOKUMENT-NR. 9548

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