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IHK24

Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge zum Befahren von Umweltzonen


Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 erhalten keine Plakette, Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 2-4 werden durch rote, gelbe bzw. grüne Plaketten gekennzeichnet. Sie haben dann freie Fahrt in so - für die jeweilige Kategorie - gekennzeichneten Umweltzonen; für Fahrzeuge ohne Plakette gilt in den Umweltzonen ein generelles Fahrverbot.

Jedes Kraftfahrzeug wird anhand der Schlüsselnummern auf dem Fahrzeugschein einer Schadstoffgruppe zugeordnet. Eine kostenlose Auskunft hierzu können Fahrzeughalter u. a. bei der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH, Stuttgart, erhalten.

Ausgabestellen der Plaketten sind die Zulassungsbehörden und die für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen, die Technischen Prüfstellen von z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ und KÜS sowie auch alle zur Durchführung einer Abgasuntersuchung anerkannten Stellen.

DOKUMENT-NR. 73756

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