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IHK24

Umweltzone Ruhrgebiet ab 01.01.2012

In zahlreichen Städten des Ruhrgebiets wurden in der Vergangenheit bereits Aktions- und Luftreinhaltepläne zur Verringerung der Feinstaub- und/oder Stickstoffdioxidbelastung aufgestellt. Zuletzt wurde zum 01.10.2008 der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, aufgeteilt in drei Teilpläne „westliches, nördliches und östliches Ruhrgebiet“ in Kraft gesetzt. Die dort festgelegten Maßnahmen wurden zwischenzeitlich weitgehend umgesetzt. Die Belastungssituation hat sich Vielerorts verbessert. Da sich an vielen Stellen des Ruhrgebietes aber nach wie vor Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte für PM10 und insbesondere NO2 vorliegen, ist nach Auffassung des Landes NRW eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet erforderlich.

Mit dem Luftreinhalteplan (LRP) Ruhrgebiet 2011 wird von den drei Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster der regionale Ansatz konsequent weiter verfolgt. In enger Abstimmung wurden drei Teilpläne erarbeitet:

  • LRP Ruhrgebiet 2011 Teilplan West für Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen
  • LRP Ruhrgebiet 2011 Teilplan Nord für Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herten, Recklinghausen, Castrop-Rauxel
  • LRP Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost für Bochum, Dortmund, Herne

Die Teilpläne finden Sie im nebenstehenden Downloadbereich. Die 3 Teilpläne sind im Wesentlichen inhaltsgleich. Sie unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich der von den Städten vorgesehenen lokalen Maßnahmen. Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet tritt am 15.10.2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet Bereich „Westliches Ruhrgebiet“ vom 04.08.2008 außer Kraft, mit Ausnahme der Regelung zu den Umweltzonen, die zum 31.12.2011 außer Kraft treten.

Zum 01.01.2012 wird es innerhalb des insgesamt rund 1.500 Quadratkilometer großen Luftreinhalteplangebietes Ruhrgebiet eine zusammenhängende großräumige Umweltzone (Fahrverbotszone) geben, die sich auf mehr als 850 Quadratkilometer Fläche erstreckt. Die räumliche Ausdehnung der Umweltzone im Ruhrgebiet kann den jeweiligen Teilplänen entnommen werden (siehe Downloadbereich).

Verkehrsverbote in den Umweltzonen


Ab 01.01.2012 soll das Fahrverbot zunächst für die Pkw und die Nutzfahrzeuge ohne Plakette wirksam werden. Von den ca. 1,6 Mio. im Ruhrgebiet zugelassenen Pkw sind ca. 30.000 betroffen; von den rund 90.000 in der Ruhrregion zugelassenen Nutzfahrzeugen haben ca. 10.000 keine Plakette. 


Ab 01.01.2013 soll das Einfahrtverbot in die Umweltzone Ruhrgebiet auf Fahrzeuge mit roter Plakette ausgedehnt werden. Am 01.01.2011 waren das nach der Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes weitere rd. 25.000 Pkw und ca. 10.000 im Ruhrgebiet zugelassene Nutzfahrzeuge.


Mit Wirkung ab 01.07.2014 sollen dann auch Fahrzeuge mit gelber Plakette in der Umweltzone Ruhrgebiet nicht mehr fahren dürfen. Betroffen hiervon wären ca. 100.000 im Ruhrgebiet zugelassene Pkw und etwa 16.000 leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t sowie 9.500 schwere Nutzfahrzeuge.

Ausnahmen von den Verkehrsverboten

In NRW hat man sich auf einen landeseinheitlichen Katalog verständigt, der Ausnahmen von den Verkehrsverboten in den Umweltzonen vorsieht. Der Ausnahmekatalog ist in einem Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) vom 28.09.2011 enthalten und steht Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung. Folgende Ausnahmekategorien sind im Erlass vorgesehen:

  • generelle Befreiungen
  • Befreiungen auf Antrag in Fällen wirtschaftlicher und sozialer Härte, wenn die allgemeinen Voraussetzungen und zusätzlich die besonderen Voraussetzungen für bestimmte private/gewerbliche oder öffentliche Fahrtzwecke erfüllt sind
  • Besondere Ausnahmeregelungen für Fuhrparks (Fuhrparkregelung)
  • Befreiungen von Amts wegen 

Erteilung von Ausnahmegenehmigungen im Bezirk der IHK zu Essen

Welche Behörden im Bezirk der IHK zu Essen (Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen) für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone Ruhrgebiet zuständig sind, entnehmen Sie bitte dem Downloadbereich.

DOKUMENT-NR. 81523

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