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STANDORTPOLITIK

8. Familienbericht veröffentlicht

Das Bundesfamilienministerium hat den 8. Familienbericht "Zeit für Familie" veröffentlicht. Er enthält eine Bestandsaufnahme und Vorschläge zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Beispielhaft einige der Ideen:

Aus der Stellungnahme der Bundesregierung:

Elternzeit flexibilisieren (S. XIX, 172 ff.)

Die Bundesregierung sieht in der Flexibilisierung der Elternzeit die Möglichkeit, Eltern durch eine flexiblere Übertragung der Elternzeit bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres des Kindes mehr Gestaltungsspielraum zu geben. Zudem besteht die Überlegung nicht nur 12, sondern 24 Monate der Elternzeit auf nach den ersten drei Jahren übertragen zu können.


Teilzeitanspruch § 8 TzBfG (S. XX, 170 ff.)

Der Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG könnte neu ausgerichtet werden, so dass nur ein Teilzeitanspruch für Arbeitnehmer mit familiären Pflichten besteht, diese dafür aber einen Anspruch auf die Mitsprache bei der Lage der Arbeitszeit hätten. Der Arbeitgeber könnte dies aber aus betrieblichen Gründen ablehnen.


Großelternzeit einführen (S. XX, 179 ff.)

Der Anspruch auf Großelternzeit soll weiterentwickelt werden, um das Engagement älterer Menschen zu stärken. Großelternzeit soll für alle erwerbstätigen Großelternteile möglich sein, unabhängig vom Alter der Kinder oder dem Wohnort der Enkel (dies spielte bisher eine Rolle). Großeltern können die Großelternzeit vor oder nach der Elternzeit, aber nicht zeitgleich zur Elternzeit der Kinder nehmen. Zudem besteht kein Vergütungsanspruch.


Verbesserung bei haushaltsnahen familienunterstützenden Dienstleistungen (S. XIV, 111 ff.)

Das BMFSFJ arbeitet an einem Konzept für die Unterstützung der Dienstleistungen, sowohl auf der Angebots- wie auf der Nachfrageseite. Familien, insbesondere mit kleineren und mittleren Einkommen, sollen diese Dienstleistungen leichter in Anspruch nehmen können.


Weitere Aspekte aus dem Bericht der Kommission:

Steuerliche Berücksichtigung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten (S. 175 ff.)

Die Kommission fordert eine volle steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten soweit diese erwerbsbedingt verursacht wurden, anstatt die Absetzbarkeit auf zwei Drittel der Kosten bis zu max. 4.000 Euro zu begrenzen.


Kündigungsschutz: Streichung des Alters als eigenständiges Kriterium bei der Sozialauswahl (S. 168)

Die Überlegung der Kommission sieht vor, das Alter als eigenständiges Kriterium in der Sozialauswahl zu streichen. Stattdessen sollen Unterhaltskriterien durch das Gesetz stärker gewichtet werden.


Arbeitszeitverlängerung gemäß § 9 TzBfG (S. 170 ff.)

Schon bisher hat ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nach § 9 TzBfG eine bevorzugte Stellung beim Wunsch auf Arbeitszeitverlängerung. Hier schlägt die Kommission eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast für den Fall vor, dass der Arbeitnehmer bereits vor seiner Arbeitszeitverkürzung einen Vollzeitarbeitsplatz hatte. In diesem Fall soll der Arbeitgeber beweisen, dass im Betrieb kein Arbeitsplatz verfügbar ist bzw. der Arbeitnehmer nicht über die fachliche Qualifikation und Eignung verfügt.


Der Bericht steht hier zum Download bereit.  

DOKUMENT-NR. 85383

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