. .
Illustration

STANDORTPOLITIK

Landesplanung


Landesplanung in Nordrhein-Westfalen findet statt auf der Grundlage des Landesplanungsgesetzes (GV NRW 2005, S. 430). Danach werden die Grundsätze und Ziele der Raumordnung im Landesentwicklungsprogramm (LEPro) und in Raumordnungsplänen (Landesentwicklungspläne, Regionalpläne - bisher Gebietsentwicklungspläne -, Regionale Flächennutzungspläne, Braunkohlenpläne) dargestellt. Die Landesplanungsbehörde beziehungsweise die Bezirksregierung (Bezirksplanungsbehörde) sind für die Aufstellung und Umsetzung dieser Pläne verantwortlich. Bei der Aufstellung (und Änderung) dieser Programme und Planungen wird die IHK zu Essen als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Es ist dabei ihre Aufgabe, die Belange der Wirtschaft im Hinblick auf deren Standortbedingungen zu vertreten.

Landesentwicklungsprogramm (LEPro)

Das LEPro ist als Gesetz beschlossen (GV NRW 1989, S. 485). Es enthält für das gesamte Land Nordrhein-Westfalen Grundsätze und allgemeine Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Gesamtentwicklung des Landes und für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen.

So finden sich darin unter anderem Vorgaben zu Siedlungsstrukturen, zur zentralörtlichen Gliederung, zu Entwicklungsschwerpunkten und Entwicklungsachsen genauso wie Zielaussagen zu städtebaulichen Fragen wie zum Beispiel der Standortplanung für Handel und Gewerbe, zu Fragen des Verkehrs oder zu einzelnen Wirtschaftssektoren. Die im LEPro fixierten Grundsätze sind für alle Behörden und öffentlichen Planungsträger maßgebend und müssen von diesen bei ihren Planungen beachtet werden.

Stärkung der Zentren durch neue Vorschrift zur Landesplanung
Am 13. Juni 2007 hat der Landtag in Düsseldorf mit dem neu eingefügten § 24a Landesentwicklungsprogramm-Gesetz (LEPro) das Landesplanungsrecht geändert und will damit erreichen, dass großflächige Einzelhandelsbetriebe in Zukunft vorrangig in den Innenstädten, Stadtteilzentren und Ortsmittelpunkten angesiedelt werden. (mehr)

Landesentwicklungsplan
Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) vom 11. Mai 1995 (GV NRW 1995 S. 532) konkretisiert die Ziele der Raumordnung und Landesplanung durch textliche und zeichnerische Darstellungen. Neben diesem LEP NRW als integriertem Plan gibt es noch den eigenständigen LEP "Schutz vor Fluglärm".

2011 soll ein neuer Landesentwicklungsplan (LEP 2025) in Kraft treten. Hierfür haben die IHKs in NRW in einem "Fachbeitrag der Wirtschaft" (siehe Downloads) landesplanungsrechtliche Positionen formuliert. Mit 11 Kernthesen nehmen die IHKs Stellung zu für Unternehmen wichtige Themen wie Gewerbeflächen, Verkehr und Logistik, Freiraum, Steine-Erden-Industrie und Energiepolitik.