STANDORTPOLITIK
Allgemeine Informationen zum Planungs- und Baurecht
Die förmliche raumbezogene Planung der Gemeinden wird als Bauleitplanung bezeichnet. Mit der Bauleitplanung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes sichergestellt werden. Die Gemeinde hat ihre Bauleitplanung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. Als Instrumente stehen der Flächennutzungsplan als vorbereitende Bauleitplanung, der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan sowie Vorhaben- und Erschließungspläne und andere Formen der Satzung, zum Beispiel Abrundungs- oder Gestaltungssatzungen, zur Verfügung.
Der Inhalt, der Zweck und das Verfahren der Bauleitplanung wird durch das (BauGB) geregelt. Die Regelungsmöglichkeiten der Bauleitpläne (Flächennutzungs- und Bebauungsplan) werden detailliert in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgelegt. Auf die Weiterentwicklung dieser Rechtsvorschriften des Bundes nimmt die IHK über den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Einfluss.
An den behördlichen Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen und Vorhaben- und Erschließungsplänen wirkt die IHK als sachkundige Vertreterin der Wirtschaft mit. Die IHK achtet darauf, dass die Interessen der gewerblichen Wirtschaft von den Planungsbehörden berücksichtigt werden.
Im Rahmen der von den MEO-Städten eingeleiteten „Beteiligung der Träger öffentlicher Belange“ informiert die IHK zu Essen die im Plangebiet ansässigen Unternehmen über die konkreten Planungen der Stadt. Die von den Unternehmen vorgebrachten Anregungen und Bedenken zu den Planungen, die die Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit betreffen, werden von der IHK – unter Berücksichtigung des Gesamtinteresses der zugehörigen Unternehmen – in einer Stellungnahme gegenüber der Stadt berücksichtigt.
DOKUMENT-NR. 9488
-
MEHR ZU DIESEM THEMA
-
ANSPRECHPARTNER
- Telefon: 0201 1892-281
- Fax: 0201 1892-335
- Telefon: 0201 1892-233
- Fax: 0201 1892-335
-
AKTUELLES
Wirtschaftszahlen 2012
IHK fordert Weiterbau der A 52 in Essen
IHK-Handlungsprogramm
-
PRESSEMELDUNGEN

