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STANDORTPOLITIK

Regionalplanung

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Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP)

Der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) soll spätestens 2010 die Flächennutzungspläne der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen und den von der Bezirksregierung in Düsseldorf erstellten Regionalplan (GEP) ersetzen. Konsequenz: Die Städte, bisher nur für die kommunale Bauleitplanung zuständig, entwickeln für ihr Gebiet zugleich auch die regionalplanerischen Zielvorgaben selber. Dabei geht es u. a. um Flächen für Gewerbe, Industrie und Wohnen. Gegenüber Unternehmen und Bürgern hat der Plan keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind weder Rechtsansprüche, etwa auf Erteilung einer Baugenehmigung, noch Entschädigungsansprüche herzuleiten. Unternehmen und Bürger sind jedoch indirekt betroffen, weil die kommunalen Bebauungspläne auf der Grundlage der Darstellungen im RFNP zu entwickeln sind.

Sie finden den RFNP-Entwurf im Internet unter http://www.staedteregion-ruhr.de. Die Forderungen und Erwartungen der Wirtschaft an den RFNP haben die IHKs Essen, Bochum und Nord Westfalen sowie die Handwerkskammern Dortmund, Düsseldorf und Münster in einem gemeinsamen Eckpunktepapier sowie in ergänzenden Stellungnahmen zusammengestellt.

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DOKUMENT-NR. 13878

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